Berufsausübungsgemeinschaft

Gemeinsamkeit macht stark ... und konkurrenzfähig

Das, so könnte man denken, ist der richtige Ansatz für entspanntes Behandeln in der Praxis. Die Wirklichkeit sieht leider häufig anders aus, es gibt eine Vielzahl von Konflikten und Abstimmungsproblemen, die die Konzeption „Gemeinschaftspraxis“ gefährden. Uneinigkeiten zwischen den Partnern, Persönlichkeitsstrukturen der Ärzte, abweichende Fachkompetenz, divergierende Einstellungen z. B. hinsichtlich Arbeitseinsatz, Leistungshonorierung, Mitarbeiterführung oder Zielsetzungen.

Stimmen Gesellschaftsvertrag und aktuelles Geschäftsmodell überein?

Häufig gibt es auch Streit über die Ergebnisverteilung, meist dann, wenn der eine den anderen übervorteilt sieht, wenn keine vernünftige Honorierung von Kapitaleinsatz und Arbeitseinsatz gewürdigt wird. Wenn Leistungen, wie beispielsweise der Prophylaxe-Abteilung oder angestellter Zahnmediziner, die der Gemeinschaftspraxis zuzuordnen sind, den Partnern nach dem Honorarverteilungsschlüssel zugerechnet werden.

Was meist vergessen wird bei den teils ausgeprägten persönlichen Befindlichkeiten der Partner ist doch, dass Erfolg und Gedeih der Gemeinschaftspraxis im Vordergrund stehen sollten, nicht die persönlichen Belange des einzelnen Partners. Respekt, Ehrlichkeit, Vertrauen und Fairness sind gefragt, vor allen Dingen aber festgelegte Regeln, die von allen Partnern befolgt und gelebt werden - dann funktioniert”˜s auch mit der Gemeinschaftspraxis. Und was auch nicht zu verachten ist: Sie werden bald feststellen, wie Sie alle hiervon profitieren, die Praxis beginnt zu „boomen“.

Haftungsvorteil der „eingetragenen Partnerschaft“ nutzen

Die meisten BAGs werden heute immer noch als BGB-Gesellschaft in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gegründet und geführt. Damit unterliegen alle Gesellschafter einer gemeinsamen und unbeschränkten Haftung, über das Gesellschaftsvermögen hinaus auch mit ihrem Privatvermögen!

Das gewinnt immer dann an Bedeutung, wenn etwas geschehen ist, das normalerweise nicht hätte geschehen sollen. Beispielsweise bei Behandlungsfehlern (Vertragsverletzung, Delikthaftung), oder bei Vertragsabschlüssen durch einen Gesellschafter, die er eigentlich nicht hätte eingehen dürfen. Im ersteren Fall gibt es noch die Haftpflichtversicherung der Ärzte, die zumindest bis zu den abgesicherten Deckungssummen Abmilderung schafft. Zu wünschen ist dann nur, dass alle Ärzte ausreichend, gleich und möglichst bei der gleichen Gesellschaft abgesichert sind. In dem anderen Beispielsfall greift jedoch keine Versicherung. Wenn hier für Verbindlichkeiten gehaftet werden muss jeder einzelne Gesellschafter dafür geradestehen.

Aus Sicht der Beteiligten ist es sicherlich nicht nur einer Überlegung wert die Partnerschaftsgesellschaft wegen günstigerer Haftungsverhältnisse ins Auge zu fassen. Zumindest lohnt es sich hierüber näher zu informieren, weil durchaus weitere Gründe dafürsprechen.

Maßnahme mit Weitblick

Es wäre auch die Gelegenheit den Vertrag der Gemeinschaftspraxis auf Herz und Nieren zu überprüfen ob dieser denn wirklich noch „up to Date“ ist. Viele solcher Verträge wurden zu Zeiten verfasst, als es noch keine „Profitcenter“ gab und die Anstellung von Zahnmedizinern eher seltener waren. In einer Zeit der wachsenden Konkurrenz von ZMVZ's sicherlich eine Maßnahme mit Weitblick!

Gemeinsam mit den Partnern meines Experten-Netzwerks aus dem Bereich der rechtsberatenden Zunft biete ich Ihnen die Möglichkeit eines individuell abgestimmten "Updates".

nach oben
Sie wünschen einen Rückruf?
Wünschen Sie einen Termin?
Sie möchten Ihre Daten ändern?
 
 
 
 

Hinterlassen Sie mir eine kurze Nachricht mit Ihrer Rufnummer. Ich melde mich schnellstmöglich bei Ihnen. Hilfreich ist es, wenn Sie mir in dem folgenden Nachrichtenfeld eine kurze Hinweisnotiz zu Ihrem Anliegen schreiben. 
(* Pflichtfelder)

Nachricht (Erreichbarkeit)

In einem persönlichen Gespräch lassen sich viele Themen einfach und direkt ansprechen. Fragen können klar umrissen werden. Schön dass Sie diese Anfrage nutzen. Geben Sie in dem vorgesehenen Notizfeld bitte zwei oder drei Terminvorschläge an. Ich melde mich kurzfristig bei Ihnen.

Nachricht (Terminvorschlag)

Sie sind umgezogen oder andere Daten haben sich geändert? Bitte teilen Sie uns kurz mit was wir ändern sollen damit Ihre Unterlagen immer auf dem neuesten Stand sind. 
Wichtig: Übermitteln Sie uns auf diesem Wege keine Passwörter oder Zugangsdaten!

Nachricht (zu ändernde Daten)