In nahezu der Hälfte aller Erbfälle treten Streitigkeiten um das vermeintliche Erbe auf. Problemfelder sind die Aufteilung von Vermögenswerten, Pflichtteilsforderungen, Erbengemeinschaften, Behandlung von Stieffamilien (neudeutsch: Patchworkfamilien).
Besser man spricht zu Lebzeiten darüber – auch mit den Betroffenen! Vor Allem aber man trifft Regelungen, die einen Streit um die Erbschaft sinnlos und überflüssig machen. Sinnvoll sind hier Bestimmungen zur möglichen Testamentsvollstreckung, zu bewussten Bedingungen, zu Auflagen, Regelungen zu Vor-, Nach- und Ersatzerbe und ggfs. zu Vermächtnissen oder Teilungsanordnungen. In jedem Fall sollten Erbengemeinschaften, Pflichtteilsansprüche sowie Auszahlungsverpflichtungen von Erben vermieden werden.
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