Verfügungen und Vollmachten
Private Vollmachten und Verfügungen
Die eigene Selbstbestimmung zu wahren ist eine der großen Herausforderungen auf dem Weg in und durch den Ruhestand. Mit Vorsorgeverfügungen wird der eigene Wille festgelegt, sollte man nicht mehr in der Lage sein selbst und eigenständig zu entschieden.
- Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht dient dazu im Falle einer auch zeitweisen Geschäftsunfähigkeit, alle Entscheidungsbefugnisse auf einen vertrauten Menschen zu übertragen. Sie sollte alle rechtlichen, finanziellen, wirtschaftlichen und medizinische Bereiche betreffen und größtmögliche Gestaltungsspielräume einräumen. Auch an eine Enthaftung für den Bevollmächtigten sollte gedacht werden, damit dieser nicht von Dritten in Haftung genommen werden kann.
Liegt eine solche Vorsorgevollmacht nicht vor, müsste ein Betreuer gerichtlich bestellt werden. Obwohl hier auch Familienmitglieder als Betreuer eingesetzt werden können, werden meist staatliche hauptberufliche Betreuer vom Gericht bestellt. Mit dem Verfassen einer Vorsorgevollmacht kann eine staatliche Betreuung ausgeschlossen werden. Der Vorteil eine Person seines Vertrauens bestimmen können, macht es einfacher sich mit der Thematik insgesamt vertrauter zu machen.
- Patientenverfügung und Organspende-Verfügung
Dämmert man erst einmal von Apparaten und Schläuchen versorgt dahin, nicht mehr in der Lage seinen freien Willen zu äußern, ist man vom „gutmeinenden“ Wohlwollen der Behandler abhängig. Ärzte haben eine Pflicht zur Behandlung „so lange es geht“!
Neben der Vorsorgevollmacht ist daher die Patientenverfügung notwendig, wenn man selbst darüber entscheiden möchte ein Leben, das längst nicht mehr lebenswert ist, aufzugeben. Gleichzeitig entlasten Sie auch Ihre Angehörigen moralisch von dem immensen Druck durch das Gefühl über Ihr Leben zu entscheiden, indem Sie eine solche Patientenverfügung rechtsgültig verfassen. Auch ist es sinnvoll hier festzulegen, ob man Organe spenden will.
- Sorgerechtsverfügung
Wer kümmert sich um die Kinder, wenn die Eltern es nicht mehr können? Ist Ihnen bewusst, dass in diese Aufgabe in Deutschland kraft Gesetzes durch das Jugendamt wahrgenommen wird und nicht durch ein Familienmitglied? Der Familie wird jedenfalls eine mögliche Einflussnahme auf die Zukiunft der Kinder entzogen. Eine Regelung des Sorgerechts ist daher für Eltern von elementarer Bedeutung in Hinblick auf die Erziehung und die Vermögenssorge bies zur Volljährigkeit. Nur eine gültige Sorgerechtsverfügung verpflichtet ein Vormundschaftsgericht auf die dort enthaltenen Regelungen!
Die Betrachtungen zu diesem themenkomplex sind höchstpersönlich und individuell! Es ist empfehlenswert diese Aufgaben mit professioneller Expertenhilfe anzugehen.
Zur Patientenverfügung hat die Ärztekammer Niedersachsen auf ihrer Website „www.aekn.de“ hierzu kostenlose PDF Dokumente zum Download bereitgestellt.
Die Unternehmervollmacht
Für einen ungestörten Betrieb eines Unternehmens ist es ratsam, alle Angelegenheiten, die den Unternehmer selbst oder die wichtigen Schlüsselpersonen betrifft, schriftlich zu fixieren falls diese einmal aufgrund von Unfall, Krankheit usw. ausfallen sollten. Vertretungspersonen sind zu benennen und ein Notfallplan sollte existieren. Auf den Ehepartner geht das Vertretungsrecht nicht automatisch über. Ohne Vollmacht würde vom Gericht ein Betreuer bestellt werden, was häufig wirtschaftliche Einbußen mit sich bringt und bis hin zur Insolvenz führen kann.
Die nachstehende Grafik gibt einen groben Überblick:
Einen Überblick über die möglichen, verschiedenen Vorsorgeregelungen mit Erläuterungen und Hinweisen lasse ich Ihnen auf Anforderung gerne als individualisiertes PDF-Dokument gratis zukommen. Fordern Sie dieses einfach hier per E-Mail an.